Das dubiose Geld-Anlagemodell des Volker Tabaczek

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Der gebürtige Thüringer und Ex-Radsportler Volker Tabaczek wurde bereits 2007 wegen Kreditbetrugs verurteilt. Nun soll er mit seiner Mount Whitney Group rund 40 Privatanleger um ihr Geld gebracht haben. Es geht um rund 5 Millionen Euro.

Volker Tabaczek Mount Whitney Group
Volker Tabaczek, Geschäftsführer der Mount Whitney Group, wird erneut Anlagebetrug vorgeworfen. (Screenshot: MDR)

Normalerweise holt der Sichersteller Mario Hoffie im Auftrag großer Banken und Leasingfirmen nicht bezahlte Autos oder Baumaschinen zurück. Doch in diesem Fall hat er im Auftrag von privaten Anlegern versucht, Gelder aus Anlagegeschäften von Volker Tabaczek und seiner Mount Whitney Group wieder zurückzuholen.

„Wir vertreten 22 Anleger“, sagt Mario Hoffie dem MDR. Diese Anleger haben zwischen 25.000 und 100.000 Euro angelegt. Es seien keine typischen Investoren. „Das sind eher die kleinen Leute“, sagt der Sichersteller. Die meisten von ihnen kommen aus Brandenburg und auch Sachsen.

Was Volker Tabaczek versprach

Volker Tabaczek und seine Männer hatten Dutzende private Anleger geworben. Sie versprachen lukrative Kapitalanlagegeschäfte. Die Anlegergelder sollten sicher in Luxusimmobilien oder in sogenannte Private-Placement-Programme investiert werden. So sollten die Anleger ganz groß in Geschäfte einsteigen können, die sonst den Banken vorbehalten sind.

Volker Tabaczek trat dabei als General Manager der Mount Whitney Group mit Sitz in Las Vegas auf. Nach Recherchen des MDR soll die Firmengruppe im Verlauf der letzten vier Jahre circa fünf Millionen Euro von gutgläubigen Anlegern eingesammelt haben. Einer der Anleger ist Herr E. aus der Nähe von Leipzig.

Über Volker Tabaczek sagt der Anleger: „Er hat mehrfach sehr interessante Veranstaltungen sehr hochprofessionell aufgezogen, wo er sehr plausibel sein System erklärt hat und seine Möglichkeiten. Er hat mich mehrfach besucht. Und das hat mich dann am Ende überzeugt.“

Das Geld war einfach weg

Herr E. investierte selbst 15.000 Euro. Zudem war er so begeistert, dass er neun weitere Anleger geworben hat. Das bereut er heute zutiefst. Denn eine Kapitalvermehrung fand nie statt. Und auch das eingesetzte Geld hat der Anleger nie wieder gesehen. Dank solcher Vermittler hat das System des Volker Tabaczek über Jahre funktioniert.

Volker Tabaczek wollte sich gegenüber dem MDR nicht zu den Vorwürfen äußern. Er teilte lediglich mit, dass er das Opfer einer „weltweiten Verleumdungskampagne“. Die Staatsanwaltschaft in Berlin ermittelt bereits seit zwei Jahren gegen Volker Tabaczek.

„Wir ermitteln aufgrund von fünf Strafanzeigen. Wir gehen derzeit von mindestens 39 Geschädigten aus“, sagt Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin. Allerdings gestalten sich die Ermittlungen „ziemlich aufwändig und ziemlich langwierig“.

Für die schwierigen Ermittlungen gebe es mehrere Gründe. „Wir haben undurchsichtige Geldflüsse, die wir aufklären müssen, wir haben teilweise die Beteiligung von ausländischen, auch Briefkastengesellschaften. Und die Geschäftsunterlagen sind nicht vollständig vorhanden.“

Wer ist Volker Tabaczek?

Der gebürtige Thüringer und Ex-Radsportler wurde bereits im Jahr 2007 wegen Kreditbetrugs auf Bewährung verurteilt. Seit Jahren tritt er als Manager verschiedener Firmen mit Sitz in den USA auf. Dem Ostseebad Kühlungsborn versprach er Ende letzten Jahres die Errichtung einer gigantischen Seebrücke.

„500 Meter wäre die lang gewesen“, sagt der Bürgermeister von Kühlungsborn Rainer Karl. Das Projekt des Volker Tabaczek mit dem Namen „Paradise Island“ inklusive Unterwasserrestaurant war das Thema im Ort. Die Kosten sollten rund 50 Millionen Euro betragen.

Doch jetzt sind in Kühlungsborn Warnungen von geprellten Anlegern eingegangen. Jetzt ahnt man, dass der angebliche Gönner möglicherweise nur ein Aushängeschild für seine Geschäfte brauchte. Denn plötzlich ist er nicht mehr da. „Seit einem Jahr habe ich ihn nicht mehr gesehen und gehört, und auch kein Schriftverkehr“, sagt der Bürgermeister.

6 KOMMENTARE

  1. Es war einmal … mit Volker Tabaczek

    Volker Tabaczek erläuterte im Februar 2013 in Berlin sein Geld-Vermehrungsprogramm. Er gab an, im Auftrag US-amerikanischer Anteilseigener der Mount Whitney Group zum Geschäftsführer – General Manager – gemacht worden zu sein. Inzwischen ist bekannt, dass es keine Anteilseigner ausser Volker Tabaczek gibt. Die Mount Whitney Group ist ein Briefkastenkonzern, genauso wie schon zuvor die US Financial Group und die Royal Management Group (Royal Group). In all diesen „Unternehmen“ hat Volker Tabaczek verbrannte Erde hinterlassen und Dutzende von Opfern haben ihr Geld nie wiedergesehen.

    Zusammen mit seinen „Partnern“ Michael Rudolf, seiner Ehefrau Sofie Schützeichel, seiner persönlichen Assistentin Patrycia Ryfa und seinem Geldbeschaffer Marco Pollex, alle aus Berlin, ging er auf Raubzug. Mithilfe seines US Anwalts, Mr. Chaz Rainey, der all seine Briefkastenfirmen verwaltet, und seinem „Banker“, Kurt Brackob, alias Kurt Treptow, einem vorbestraften Sexualstraftäter, schaffte er die erschwindelten Geldbeträge auf ein Konto der Wells Fargo Bank in Las Vegas.

    Von dort wurde das Geld in ein unabänderliches Testament, einen Trust, verschoben, um den Gläubigern den Zugriff zu nehmen. Inzwischen wird u.a. in Berlin gegen ihn ermittelt unter den Aktenzeichen 244 Js 1768/14 sowie 91 M 615/11. Geschädigte werden aufgefordert, sich unter Nennung dieses AZ an das LKA Berlin oder die Staatsanwaltschaft zu wenden. In den USA ermittelt das FBI aufgrund mehrerer Anzeigen ebenfalls gegen ihn. Die Einreise in die USA ist ihm nicht mehr gestattet.

  2. Ich weis nicht wer James C. Cornerman ist. Herr Michael Rudolf ist nicht der „Partner“ des Herrn Tabaczek´s, aber auch nicht der eines gewissen Herrn Schulte. Herr Rudolf ist ebenso betrogen worden wie viele andere.

  3. Bei grenz­über­schreitenden Investments haben es Anleger oft schwer, ihre Rechte durch­zusetzen. Das zeigt das Beispiel der Mount-Whitney-Gruppe aus den USA. Führender Kopf ist der Ex-DDR-Radsportler Volker Tabaczek. Er stellte dem Fußball­ver­ein Energie Cott­bus Millionendarlehen in Aussicht und lockte Anleger mit vermeintlich lukrativen Immobilien­investments. Stets waren Firmen mit Sitz in den USA beteiligt – und stets lief es am Ende anders als geplant. Ein Lehr­stück über Geld­anlage im Ausland.

    Große Ideen, riesige Beträge

    Volker Tabaczek verströmt eine Aura des Erfolgs. Bisher jedenfalls war das so. Als Radsportler feierte er in der ehemaligen DDR Erfolge. Seit Jahren gelingt es ihm im Finanz­bereich, andere von seiner Expertise und der Groß­artig­keit seiner Ideen zu über­zeugen. Groß sind sie stets, seine Ideen. Dem Bürgermeister in Kühlungs­born an der Ostsee präsentierte Tabaczek 2015 Pläne für eine gigantische Seebrücke; Sport­funk­tionären des FC Energie Cott­bus versprach er 2005 Millionendarlehen, Privat­anlegern als Chef der Mount-Whitney-Gruppe 2013 lukrative Investments.

    Keine Finanz­aufsicht kümmert sich

    In allen Fällen spielten Firmen mit Sitz in den USA eine Rolle – und in allen Fällen lief es nicht wie geplant. In Kühlungs­born blieb das Projekt mit dem Namen „Para­dise Island“ unver­wirk­licht. Energie Cott­bus bekam den Kredit nicht, die Mount-Whitney-Anleger warten auf Zahlungen. Der schil­lernde Fall Mount Whitney zeigt exemplarisch, wie schwer es für Anleger ist, von Deutsch­land aus wieder an ihr Geld zu kommen. Wenn es erst einmal die Landes­grenzen über­quert hat, ist keine Aufsichts­behörde dafür zuständig, dem Anbieter auf die Finger zu sehen oder das Anla­geangebot unter die Lupe zu nehmen.

    In Kühlungs­born stellte sich Tabaczek 2015 als Investor vor. Aus der angekündigten Seebrücke der Superlative mit dem Namen „Para­dise Island“ wurde aber nichts.

    Angeblich sagenhafte Geschäfte

    Ungewöhnliche Angebote wirken oft besonders attraktiv, versprechen sie doch außer­ordentliche Ergeb­nisse. Die Investment­programme der Mount-Whitney-Gruppe etwa sollten hohe Renditen abwerfen, weil Anleger damit Zugang zu einer Welt erhielten, die ihnen sonst verschlossen blieb. Die auf Finanzen spezialisierte Mount-Whitney-Gruppe hatte zum Beispiel nach eigener Darstellung Zugang zu lukrativen Geschäften, unter anderem mit Immobilien­projekten in den USA.

    Geld floss ins Ausland

    Anleger durften sich glück­lich schätzen, wenn sie als Kunden aufgenommen würden, diesen Eindruck erweckten jedenfalls die Unterlagen im Jahr 2013. Mount Whitney gewährte ihnen je nach Kapital­einsatz unterschiedliche Zugangs­möglich­keiten zu den Mount-Whitney-Programmen. Vermittler machten ihren Kunden die Angebote schmack­haft. Anleger mit einer Anlagesumme unter 1 Million Dollar sollten Verträge nicht direkt mit Mount Whitney, sondern mit ihrer Koope­rations­part­nerin TI Technologie & Investment Consulting Corp. (TI-Corp.) mit Sitz in Beaverton im US-Staat Oregon abschließen. Die TI-Corp. sollte diese Beträge dann für Mount Whitney bündeln.

    Kleiner Einsatz, große Gewinne?

    Ein Eindruck von Welt­läufigkeit. Der Mount Whitney, der höchste Berg Kaliforniens, und Welt­karten zieren Informations­material der US-Firmen.

    Eine „Chance“ darauf, „auch mit kleinem Geldbeutel“ Gewinne zu realisieren, die in der Europäischen Union „kaum möglich sind“, so pries Michael Rudolf, Chef der TI-Corp., Geschäfts­part­nern per E-Mail ein Investment bei der Mount-Whitney-Gruppe an. Die Kehr­seite: Das Geld der Anleger floss an Gesell­schaften mit geringen Veröffent­lichungs­pflichten in einem Land mit fremder Sprache und fremden recht­lichen Rege­lungen. Es war gedacht für Investments, die nichts mit den herkömm­lichen, streng regulierten Spar­einlagen oder Investmentfonds zu tun haben. Mit dem Anleger­schutz ist es daher nicht weit her. Außerdem lassen sich dann eigene Rechte schlecht durch­setzen.

    TI-Corp und Mount Whitney

    Das war den Anlegern noch nicht bewusst, als ihnen die TI-Corp. „Branch Germany“ in Berlin im Sommer 2013 in einem Brief die Aufnahme „in das Programm des Mount Whitney Trustes“ zusagte. Wie viele dem Lock­ruf folgten und wie viel Geld sie insgesamt bereit­stellten, ist nicht bekannt. Die TI-Corp. bat darum, das Geld auf ein Bank­konto des Mount Whitney Trusts in den USA zu über­weisen. Mount Whitney sollte dem Schreiben zufolge spektakuläre Ergeb­nisse damit erzielen: „Die hierbei prognostizierte Kapitalisierungs­regenerierung wird eine monatliche Verdopp­lung Ihres Kapital­einsatzes sein.“ Ein Teil davon stand Mount Whitney und TI zu. Ein Teil sollte den Anlegern ausgezahlt werden. Der Groß­teil davon sollte erst einmal in weitere Projekte gesteckt werden und bis zum Laufzeit­ende in den USA bleiben.

    Recht der USA sollte gelten

    Die Klausel, die den Anlegern und der Justiz heute das Leben schwer macht, stand ganz am Ende der Verträge: Es gälten dafür die Gesetze der Vereinigten Staaten. Sowohl Mount Whitney als auch die TI-Corp. hatten aber Büro­adressen in Berlin. Vertrauens­erweckend war außerdem, dass sowohl TI-Chef Rudolf als auch der Chef von Mount Whitney, Volker Tabaczek, Deutsche waren und sich in der Bundes­republik aufhielten.

    Rück­abwick­lung angekündigt

    Der Start verzögerte sich allerdings. Die TI-Corp. begründete das 2014 gegen­über den Anlegern unter anderem damit, dass die Investoren wegen US-Gesetzen zur Geld­wäsche und Terrorismusbekämpfung erneut über­prüft werden müssten. Weil weniger Geld als erhofft über die TI-Corp. angelegt worden sei, müssten die Investitions­pläne geändert werden. Anleger erhielten die erwarteten Auszahlungen, aber nur für eine kurze Zeit.

    Angebliche „Vertrags­verletzungen“ durch Mitinvestoren

    Dann gab es weitere Schwierig­keiten. Später war in Schreiben der TI-Corp. an die Anleger sogar von „Vertrags­verletzungen“ durch Mitinvestoren die Rede. Der Mount Whitney Trust werde daher den Vertrag mit der TI-Corp. kündigen beziehungs­weise ihn rück­abwickeln. TI werde den Anlegern kündigen und das Kapital abzüglich Gebühren auszahlen.

    Schwarzer-Peter-Spiel lässt Forderungen ins Leere laufen

    Die Über­weisung aus den USA ließ aber auf sich warten. Für Anleger begann die Suche nach dem Verbleib ihres Geldes. Die TI-Corp. verwies sie an Mount Whitney, weil das Geld ja dahin geflossen war und TI-Corp. den Vertrag mit ihnen gekündigt hatte. Mount Whitney wiederum ließ sie wissen, sie hätten keinen Vertrag mit ihr, sondern mit der TI-Corp. Die Anleger liefen mit ihren Forderungen ins Leere. Was sie aber entdeckten, war ein Geflecht an Firmen mit Bezug zur Mount-Whitney-Gruppe und Volker Tabaczek.

    Ermitt­lungen im Ausland schwierig

    Anleger erstatteten ab 2014 Straf­anzeige und reichten Schaden­ersatz­klagen unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf in Berlin ein. Seither kämpfen nicht nur sie sich durch die komplexen Vertrags­werke, Firmens­trukturen und US-Vorschriften, sondern auch die Staats­anwalt­schaft und das Land­gericht Berlin. Einige Geschädigte sind frustriert über die Dauer. Ein wichtiger Grund ist der Auslands­bezug.

    Bürokratie zieht Verfahren in die Länge

    Außer­halb der Landes­grenzen müssen Ermittler die zuständigen Behörden vor Ort um Rechts­hilfe ersuchen. Das gehe „regel­mäßig schon wegen der erforderlichen stark formalisierten Abläufe mit einem gewissen zeitlichen Aufwand“ einher, erläutert die Staats­anwalt­schaft Berlin. Sie bestätigte gegen­über Finanztest Ermitt­lungen wegen gewerbs­mäßigen Betrugs, unter anderem gegen Tabaczek und Rudolf. Die zuständige Stelle im ausländischen Staat prüfe, so die Berliner Ermittler weiter, ob Rechts­hilfe gewährt werde, was längere Zeit dauern könne. Häufig komme es zu Nach­fragen, „die wiederum auf dem Rechts­hilfeweg zu beant­worten sind“. Erst wenn die Hilfe bewil­ligt ist, führen die Behörden im Ausland Ermitt­lungs­maßnahmen durch.

    Ausländische Auskünfte stehen aus

    Das kann noch dauern. Vor Jahren hatte Volker Tabaczek mit einem Anlagemodell in Mallorca zu tun, damals über die US-Firma US Financial Group. Es scheiterte 2008. Seit August 2012 führt die Staats­anwalt­schaft Baden-Baden ein Ermitt­lungs­verfahren wegen Verdachts auf Anla­gebetrug. „Das Ermitt­lungs­verfahren in Baden-Baden gegen Herrn Tabaczek wurde bereits vor etlichen Monaten einge­stellt“, teilt Tabaczeks Anwalt mit. Gegen andere Beschuldigte aber offen­bar nicht: „Die Ermitt­lungen dauern derzeit noch an“, teilte die Behörden­sprecherin auf Anfrage von Finanztest mit. Auch sie beschreibt den Aufwand: „Unter anderem wurden Rechts­hilfeer­suchen an die zuständigen Behörden auf Mallorca gestellt, deren Ergebnis zum Teil noch aussteht.“

    Wegen schweren Betrugs verurteilt

    Ein noch älterer Fall ist abge­schlossen: Dem Fußball­klub FC Energie Cott­bus versprach Volker Tabaczek Anfang 2005 ein Millionendarlehen über die US Financial Group aus den USA. Dafür müsse der Verein aber erst einmal 300 000 Euro bereit­stellen, um die Finanzierungs­kosten zu decken. Die Fußball-Verantwort­lichen vertrauten ihm und über­wiesen das Geld. Nun ist es weg, Kredit bekam der Verein nicht. Tabaczek verwendete es zum Teil, um eigene Schulden zu begleichen. Das Land­gericht Cott­bus verurteilte Tabaczek im Juli 2007 wegen schweren Betrugs zu einem Jahr und elf Monaten Gefäng­nis auf Bewährung. Der Bundes­gerichts­hof bestätigte im November 2008 die Entscheidung, die Frei­heits­strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Land­gericht habe sich davon über­zeugt, „dass sich der als Finanz­vermittler krass über­schätzende, nur gering­fügig vorgeahndete“ Tabaczek „vom Straf­urteil beein­druckt zeigen wird und ihm klar geworden ist, in welchem Umfang er den Bereich der ‚seriösen Anlage­vermitt­lung‘ verlassen hat“.

    Gegen­über Finanztest hält sich Tabaczek bedeckt

    Tabaczeks Anwalt antwortete auf unsere Anfrage zwar, ließ Fragen zum Ermitt­lungs­verfahren in Berlin und dem Fall Cott­bus aber inhalt­lich unbe­antwortet. Anleger sind ratlos: Anscheinend streiten Tabaczek und Rudolf. Tabaczek, so der Anwalt, habe keinen der klagenden Anleger geworben, die sich in einer Interes­sens­gemeinschaft zusammen­geschlossen hätten, „geschweige denn einen Vertrag über die Teil­nahme an einem Private Placement Programm geschlossen“. Vertrags­partner und Ansprech­partner für sie sei „die TI des Herrn Rudolf“. Tabaczek trug in einem Anleger­prozess vor, die TI habe auch unauto­risierte Rendite­angaben gemacht.

    Aussage steht gegen Aussage

    Rudolf wiederum hatte nach Angaben seines Rechts­anwalts „keinerlei Beteiligung am Anwerben der Anleger, er kannte sie damals gar nicht“. Rudolf habe „keinerlei Zugriff auf die Gelder und bündelte vertraglich die kleineren Anlagen unter 1 Million US-Dollar und sicherte im Rahmen die Geld­wäsche­nach­weise für die Mount Whitney in USA“. Danach habe er erst wieder Auszahlungen nach Beteiligungs­höhe und Dauer verteilt.

    „Verleumdungs­kampagne“

    Laut Tabaczeks Anwalt sei der Mount-Whitney-Firmengruppe durch eine „groß angelegte Verleumdungs­kampagne ein massiver Schaden entstanden“. Auch gegen­über der TI stehe ihr Schaden­ersatz zu. Bis zur Klärung stehe „der Mount Whitney Firmengruppe nach US-amerikanischem Recht an den Geldern des Vertrags­part­ners ein Zurück­behaltungs­recht zu“. Deshalb zahle sie keine Gelder aus.

    Urteil des Land­gerichts Berlin

    Auch Ende März 2017 argumentierte der Anwalt ähnlich – in einem Schaden­ersatz­prozess eines Anlegers vor dem Land­gericht Berlin. Die Einzel­richterin sah darin einen „Zirkel­schluss“: Tabaczek verwalte das Geld des Trusts, das den Anlegern zustehe, zahle es aber nicht mit Hinweis auf „Vertrags­verletzungen“ der TI und der Anleger. Das Vorgehen der Anleger resultiere aber gerade daraus, dass sie ihr Geld noch nicht erhalten hätten. Sie hat Zweifel daran, dass das Geld zurück­behalten werden darf. Noch steht nicht fest, wann sie ihr Urteil spricht.

    Gemischte Bilanz

    Die Bilanz der Anlegerklagen ist bislang gemischt. Zwei Klagen sind abge­wiesen. In einem Fall gemäß einem Urteil aus dem August 2016 müssen Tabaczek und Rudolf einer Anlegerin das nicht ausgezahlte Kapital samt Zinsen zahlen. Sie haben aber Rechts­mittel einge­legt. Immerhin sah sich das Land­gericht Berlin als zuständig an, weil Rudolf in Berlin wohne. Tabaczek nannte in einem Verfahren Ende 2016 eine Adresse in der Bundes­republik. Um einen Rechts­streit in den USA kamen die Kläger im Fall TI/Mount Whitney somit trotz vereinbartem Gerichts­stand in den USA herum.

    Wie das Geld eintreiben?

    Sollte eine höhere Instanz der Anlegerin endgültig Schaden­ersatz zusprechen, bleibt ihnen die Aufgabe, das Geld einzutreiben. Das könnte sich über Länder­grenzen hinweg als weitere Hürde erweisen.

    https://www.test.de/Geld-anlegen-im-Ausland-Wie-ein-Ex-Radsportler-Anleger-koederte-5166307-0/

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