Ganz legal: So gründet man seine eigene Bank

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Wer seine eigene Bank gründen will, kann dies ganz legal tun. Eine relativ kostengünstige Möglichkeit ist die Gründung einer schwedischen Credit Union. Diese kann ganz legal Einlagen verwalten und Kredite ausgeben. Und auch In Neuseeland gibt es eine Rechtsform, die es erlaubt, Finanzgeschäfte ohne Banklizenz anzubieten.

So gründet man seine eigene Bank
(Foto: 401(K) 2012)

Es ist tatsächlich möglich, eine eigene Bank zu gründen. Die Kosten dafür sind überschaubar, sodass sich die Gründung auch für kleinere Investoren oder Investorengruppen durchaus lohnen kann. Neben der vollen Kontrolle über die eigenen Finanzen bieten sich zudem verschiedene Möglichkeiten, das eigene Einkommen steuerlich zu optimieren.

Option 1: Gründung eines Investmentclubs

Die einfachste und kostengünstigste Variante einer bankenähnlichen Gesellschaft ist die Gründung eines Investmentclubs. Die Mitglieder des Clubs verpflichten sich, monatlich einen bestimmten Betrag einzuzahlen, der dann wiederum investiert wird.

Viele klassische Bankgeschäfte sind in Form eines Investmentclubs möglich. Beispielsweise können Darlehen an Mitglieder des Investmentclubs ausgegeben werden, aber auch der Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren ist möglich.

Auch der Verkauf von Anteilen ist vorstellbar. Nur heißen diese im Falle eines Investmentclubs Mitgliedschaften. Die Rendite der Mitglieder ergibt sich aus den Überschüssen des Investmentclubs, abzüglich von Verwaltungskosten und Vorstandsgehältern.

Die Gründung eines Investmentclubs ist schon für unter 1.000 Euro und ohne aufwendige Genehmigungs- und Lizenzverfahren möglich. Besonders zu empfehlen ist die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.), der von jedem Notar für einige Euro beim zuständigen Amtsgericht angemeldet werden kann. Als eingetragener Verein erhalten die Gründer problemlos eine Bankverbindung und schließen die persönliche Haftung aus.

Option 2: Sparkasse in Schweden

Eine weitere Variante, die vergleichsweise kostengünstig und mit niedrigen formalen Hürden belastet ist, stellt die Gründung einer schwedischen Credit Union dar. Seit 2004 darf eine Credit Union innerhalb der EU legal Dienstleistungen anbieten (Chapter 2, Section 7, Swedish Banking Act, 2004), die sonst nur von voll lizensierten Banken angeboten werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise die Annahme und Verwaltung von Einlagen, die Ausgabe von Krediten oder das Führen von Konten.

Die Mindestanforderungen zur Gründung einer Credit Union sind auf ein Minimum beschränkt. Es bedarf keiner Banklizenz und die Mitglieder können jeglicher Nationalität und in jedem Land der Welt ansässig sein.

Es müssen allerdings mindestens 50 Prozent der Geschäftsführung (mindestens 3 Direktoren) eine Adresse innerhalb der EU haben. Die Gründungskosten über schwedische Anwälte betragen zwischen 25.000 und 50.000 Euro.

Einigen Beschränkungen unterliegen Credit Unions. So dürfen sämtliche Dienstleistungen ausschließlich Mitgliedern angeboten werden. Potentielle Kunden können jederzeit Mitglied werden, wenn sie ein Konto gründen oder ein Darlehen in Anspruch nehmen möchten. Die Anzahl der Mitglieder ist auf 1.000 begrenzt.

Einer weiteren Beschränkung unterliegt die Namensgebung der neugegründeten Gesellschaft. Der Name einer Credit Union darf nicht das Wort „Bank“ enthalten. Möglich sind aber Begriffe wie „Credit Union“, „Savings & Loan“, „Trust“ oder „Sparkasse“.

Zudem sind den Credit Unions viele bankentypische Dienstleistungen untersagt. Hierzu gehören beispielsweise Leasing, Factoring, Kreditkartenherausgabe und Trading. Wollen der oder die Gründer auch diese Dienstleistungen anbieten, beziehungsweise nutzen, bedarf es einer ausgefeilteren Firmenkonstruktion.

Bankengründer, die ohne Beschränkungen Bankgeschäfte betreiben wollen, aber die hohen formellen und monetären Anforderungen an eine Banklizenz umgehen wollen, können eine schwedische Credit Union mit zwei weiteren Firmen kombinieren, um ihr Ziel zu erreichen. Neben der schwedischen Credit Union benötigt man eine Aktiengesellschaft (AG) in Panama sowie eine spanische S.L.

Die schwedische Credit Union kann Einlagen annehmen und Kredite herausgeben. Sie hat aber keine Lizenz für banktypische Dienstleistungen wie Leasing, Factoring, Ausgabe von Kreditkarten, Trading und ähnliche Geschäfte.

Die Panama AG mit Finanzdienstleistungslizenz hingegen hat die Lizenz zur Durchführung von Finanzdienstleistungen, darf aber keine Einlagen annehmen. Deswegen wird erst durch die Kombination mit einer Credit Union ein großer Teil von Bankgeschäften möglich, ohne Millionenbeträge als Kapital mitbringen zu müssen.

Gleichzeitig hat die Kombination den Vorteil, dass die schwedische Credit Union eine EU-Firma ist und deshalb das schwedische Recht auch in anderen EU-Staaten angewendet werden muss (EU Niederlassungsfreiheit). Allein mit einer Offshore-Lizenz wird man hingegen von der BaFin und anderen Behörden sofort für illegal erklärt.

Die spanische S.L., als dritte Firma im Bunde, ermöglicht den Zugang zu den spanischen Großbanken, um diese als Korrespondenzbanken nutzen zu können. Mit schwedischen oder panamaischen Banken ist dies nur sehr schwer möglich.

Durch ein gezieltes Zusammenspiel dieser drei Firmen (Rechnungsstellungen) kann zudem erreicht werden, dass die Gewinne in erster Linie in Panama erzielt und damit nicht unerhebliche Steuerersparnisse generiert werden. Allerdings müssen die Einzelheiten zur steuerlichen Gestaltung individuell geklärt werden. Hier spielen unter anderem die Steuergesetze der Länder, mithin Verhinderung des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs, Doppelbesteuerungsabkommen und Hinzurechnungsbesteuerung eine Rolle.

Option 3: Neuseeländische Bank

In Neuseeland gibt es eine Rechtsform, die es erlaubt Finanzgeschäfte ohne Banklizenz anzubieten: die Neuseeland Online-Bank (richtiger Terminus: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte).

Diesen Unternehmen ist es gestattet, weltweit (mit Ausnahme von Neuseeland) Bankdienstleistungen via Internet anzubieten. Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen.

Zu den erlaubten Tätigkeiten gehören unter anderem folgende Serviceleistungen: Einlagengeschäfte und Kreditvergabe, Debitkarten- und Kreditkartenservice, Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten, Service im Bereich des Cash Managements, Giro-, Scheck-, und Sparkonten, Termingeld, Banküberweisungen und Zahlungsabwicklung, Fondsmanagement oder sogar Investitionsmarketing.

Die rechtlichen Anforderungen an eine neuseeländische Onlinebank sind sehr gering. Die Gesellschaften unterliegen nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen und der Bankenaufsicht. Die Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben und ihr Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden. Die Rechtsform ist in der Regel eine Limited (Ltd.), wobei eine Umwandlung zur Aktiengesellschaft (AG) möglich ist.

Ähnlich der schwedischen Credit Union ist auch der neuseeländischen Onlinebank nicht gestattet im Unternehmensnamen den Begriff „Bank“ zu führen. Erweiterungen wie „Bank corp.“ oder „Bankgroup“ sind hingegen gestattet.

Analog zur Credit Union lassen sich auch erweiterte Firmen-Konstrukte erstellen, beispielsweise zur Steueroptimierung. Üblicherweise wird die Kombination mit einer Panama AG und einer spanischen oder niederländischen Gesellschaft verwendet. Vor der Gründung sollte allerdings eine ausführliche Beratung erfolgen, um die Anwendung des Kreditwesensgesetzes (KWG) oder die Kollision mit anderen nationalen Gesetze zu vermeiden.

1 KOMMENTAR

  1. Sehr geehrte Damen und Herren!
    Meine Frage lautet: Von wem stammt das Sprichwort „Wer ein Verbrechen begehen und sich nicht erwischen lassen will, sollte eine Bank gründen.“ Vielleicht können Sie mir helfen.

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