Panama bietet ausländischen Anlegern ein sicheres Versteck und einen Ort für weltweite anonyme Geschäfte. Ausländer zahlen keine Steuern auf ausländischen Besitz oder ausländische Einkünfte. Immobilien sind in Panama 20 Jahre lang steuerfrei. Das Bankgeheimnis ist streng. Zudem liefert Panama niemanden an ausländische Behörden aus.
Für Deutsche ist Panama die wichtigste Adresse im Offshore-Bereich. Nirgendwo sonst auf der Welt werden deutsche Anleger so willkommen geheißen wie hier. Das Land lockt alle jene, die ein sicheres Versteck für sich selbst und ihr Vermögen suchen oder die einfach nur weltweit Geschäfte ohne Bucheinsicht und ohne Steuern machen wollen.
Wer einen monatlichen Zahlungseingang ab 705 Euro nachweisen kann, der bekommt in Panama sofort ein Daueraufenthaltsrecht. Dazu gehört eine Zollfreiheit für die Einfuhr von Waren bis 7.045 Euro und eines Autos (alle zwei Jahre) sowie 20-prozentige Rabatte auf Inlandsflüge, auf Kreuzfahrtschiffen, in Restaurants, Geschäften und Museen.
Ausländer und Einheimische sind in Panama rechtlich gleichgestellt. Ausländer zahlen darüber hinaus auf ausländischen Besitz und ausländische Einkünfte keine Steuern. Wer dann noch in Panama ein Grundstück oder ein Haus kauft, zahlt auch darauf 20 Jahre lang keine Steuern.
Im Gegensatz zum benachbarten Costa Rica ist Panama sicher vor Vulkanen und Hurrikanen und hat ein ganzjähriges mildes Sommerklima.
Panama liefert niemanden aus. Es besteht kein Rechtsschutzabkommen mit anderen Staaten, also keine Amtshilfe. Es gibt auch keine Steuerabkommen. Lediglich bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität und Terrorismus arbeitet Panama mit anderen Ländern wie den USA zusammen.
Wer aber in Panama das Bankgeheimnis verletzt oder Stiftungsvermögen verrät, wird hart bestraft.
Auf die 110 Banken in Panama hat ein großer Kapitalstrom deutscher Kunden eingesetzt. In der Private Foundations Section der Publik Registry (dem Handelsregister) herrscht Hochkonjunktur zur Eintragung von Panama AGs und privaten Stiftungen für jedermann.
Die Behörden in Panama schreiten nur dann ein, wenn eigene Steuerpflichten tangiert werden. Da aber ausländische Geldanleger keiner Steuerpflicht unterliegen, ist die Aufdeckung von Schwarzgeldkonten de facto ausgeschlossen.
Etwa die Hälfte des Zahlungsverkehrs im Welthandel wird heute über Steueroasen wie Panama abgewickelt. Panama ist nicht nur eine echte Steueroase, sondern hat auch eine günstige geographische Lage und eine vergleichsweise geringe Inflation sowie gute Flugverbindungen.
Die Stiftung für jedermann
Am 12. Juni 1995 hat Panama ein Gesetz zur Privatrechtlichen Panama-Stiftung erlassen. Vorbild war dabei das Stiftungsrecht des Fürstentums Liechtenstein. Doch Panama macht es einfacher, billiger, nach innen freizügig und nach außen streng geheim.
Der Stifter kann sich selbst als Begünstigter einsetzen, ohne dass es jemand anderes als der örtliche Registrierungsagent und der panamaische Banker erfährt, bei dem die Stiftung ein Konto eröffnet.
Der Zweck ist völlig dem Stifter überlassen, sollte zwar nicht profitorientiert sein, dennoch kann sich die Stiftung weltweit an allen Finanzgeschäften oder kommerziellen Firmen beteiligen. An das Geld kommt niemand außer der Begünstigte, also im Normalfall der Stifter.
Die Stiftungssumme muss nicht einmal innerhalb einer vorgegebenen Zeit bereitgestellt werden. Sollte es Gläubiger geben, die etwas dagegen hätten, dass der Stifter Kapital an die Stiftung überweist, verlieren die Gläubiger drei Jahre nach Gründung der Stiftung ihre Ansprüche, egal, wann sie von der Stiftung Kenntnis erlangen.
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft zählt die Stiftungsmasse weder zur Erbmasse (unliebsame Erben gehen leer aus) noch zur Steuermasse (der Fiskus kann nichts ansetzen, der Gerichtsvollzieher nichts pfänden). Die Stiftung kann jederzeit vom Stifter aufgehoben werden.
Ein Komplettprogramm für eine Stiftungsgründung kostet ab 2.700 Euro, eine treuhänderische Anonymisierung des Stifters kostet rund 350 Euro, und die jährlichen Nachfolgekosten belaufen sich auf 870 Euro für den örtlichen Registranten, drei Stiftungsräte und eine Jahresfranchisesteuer.
Das Spiel mit der Panama AG
Das Panama-AG-Gesetz stammt aus dem Jahre 1927. Als Vorbild diente die Delaware Constitution von 1897. Dieses Aktiengesetz des US-Bundesstaates Delaware gilt als der Ursprung aller Offshore-Unternehmen. Panama bietet also alle Offshore-Vorteile, von Steuerfreiheit bis Anonymität.
Einige warnen davor, in Panama seine eigene AG zu gründen und dieser AG dann von Deutschland aus Geld zu überweisen. Zum Beispiel wenn man Waren nicht in China, sondern viel teurer bei der eigenen Panamafirma als Zwischenhändler einkauft, so dass sich vor dem Finanzamt der zu versteuernde Gewinn drastisch verringert, weil ja der Einkaufspreis der Waren nun sehr viel höher war.
Das Finanzamt könnte nämlich den Beweis verlangen, dass die Firma in Panama einem nicht gehört, was so gut wie unmöglich ist. Deshalb sei Panama für das operative Geschäft nichts, sondern nur für die Vermögensverwaltung.
In dem konkreten Beispiel mögen die Kritiker Recht haben. Aber man kann eine Panama AG auch in verschiedenen Konstellationen benutzen, von denen der deutsche Fiskus niemals etwas mitbekommen muss.
Dazu muss man allerdings Deutschland als Wohnsitz verlassen. Eine Möglichkeit wäre es, seinen Wohnsitz in ein unkompliziertes Land zu verlagern, das sich nicht für Einkommen interessiert, das seine Bürger aus dem Ausland beziehen. So ein Land wäre beispielsweise Paraguay. Oder Argentinien (hier bekommt man in ein paar Monaten einen Zweitpass). Oder halt auch Panama.
Man eröffnet dann eine diskrete Firma in Panama, zu deren Kontoeröffnung in Panama man einmal persönlich erscheinen muss. Die Firma kostet zwischen 1.500 Euro und 2.040 Euro. Letztere mit beglaubigten Pässen der Direktoren und beglaubigter Registrierung. Das braucht man, wenn man in der EU oder in Liechtenstein oder der Schweiz für die Firma ein Konto eröffnen möchte. Eine Bankkontoeinrichtung in Panama kostet 617 Euro.
Das Vermögen könnte man aber auch auf ein Konto in der Andorra anlegen. Egal, wo das Vermögen nun deponiert wird, da man seinen Wohnsitz in Paraguay oder Panama, und damit auf jeden Fall außerhalb der EU, hat, verschickt die Bank weder Kontrollmitteilungen, noch zieht sie Quellensteuer ein.
Oder ein anderes Konstrukt: Man hat gar keinen offiziellen Hauptwohnsitz, wohnt mal als Langzeiturlauber in Thailand, Argentinien und Brasilien, aber nicht in einem Hotel, sondern jeweils in Wohnungen, deren Jahresmiete niedriger ist, als drei Monate im Hotel zu wohnen. Das Vermögen könnte dann sogar in der Schweiz bleiben. Honorare bekäme man beispielsweise als freier Unternehmensberater über eine Offshore-Firma in Panama. Beim Schweizer Banker reicht es, wenn man diesem nun einen der Mietverträge zeigt. Dann kommt der Banker nicht auf die Idee, Kontrollmitteilungen zu machen oder Quellensteuer abzuführen.
Egal, welche Konstruktion man wählt, entscheidend ist also der Hauptwohnsitz außerhalb der EU. Aber auch da bietet sich Panama bestens an. In der Provinzhauptstadt David (125.000 Einwohner) bekommt man schon ein Haus mit 80 Quadratmetern Wohnfläche und eine halbe Autostande bis zum weißen Pazifikstrand ab 21.200 Euro oder ein 1.200 Quadratmeter Baugrundstück mit Wasserleitung und Strom in den Bergen in Volcan ab 16.000 Euro.