Geistiges Eigentum: So schützt man eine Marke in Europa

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Jedes Geschäft hat eine Handelsmarke. Mit dieser hebt man sich von seiner Konkurrenz ab und etabliert einen Namen in den Augen potentieller Kunden. Ein Name oder Design kann zu dem wertvollsten Gut seines Unternehmens werden – wenigstens wenn man die Marke in Europa ausreichend schützen lässt.

So schützt man seine Marke in Europa (Foto: Michael Coghlan)
So schützt man seine Marke in Europa (Foto: Michael Coghlan)

So schützt man eine Marke in Europa

Alles das Geld kostet, hat eine Marke. Wer in Europa mit einem Produkt oder Service Geld verdienen möchte, sollte seine Marke in der Europäischen Union registrieren. Sobald man sich bei der EUIPO schützen lässt, ist der registrierte Name und das angemeldete Design in ganz Europa rechtlich beschützt.

Zuerst füllt man ein Dokument in seiner Muttersprache aus und bezahlt eine Gebühr von 850 Euro, die für alle Länder der Europäischen Union ausreichend ist.

Ein erfolgreiches Geschäft ist auf seine Handelsmarke und deren Schutz angewiesen. Alle Investments, Werbeausgaben und Nachforschungen für neue Produkte sind direkt mit einer Marke verbunden.

Der Schutz von geistlichem Eigentum schützt vor potentiellen Fälschungen und Betrug. Die Registrierung einer Marke in Europa gibt seinem geistlichen Eigentum einen Wert und beschützt alle damit verbundenen Investments.

Fünf Schritte bis zur Registration

850 Euro und fünf Schritte bis zum Schutz seines geistlichen Eigentums. (Foto: Dennis Skley)
850 Euro und fünf Schritte bis zum Schutz seines geistlichen Eigentums. (Foto: Dennis Skley)

Schritt 1: Details zur Marke

Was für eine Marke soll in der EU registriert werden? Ist es eine Wortmarke, eine Bildmarke, eine Bildmarke mit Wortbestandteil oder eine dreidimensionale Marke? Beispiele für alle möglichen Kategorien gibt es hier.

Vor der Anmeldung muss man sich um seine Marke sehr sicher sein. Sie muss eindeutig und objektiv dargestellt werden und sich von ähnlichen Handelsmarken klar unterscheiden.

Schritt 2: Waren und Dienstleistungen

Für welche Waren und Dienstleistungen möchte man seine Marke eintrage lassen? Aber Vorsicht: je mehr man angibt, desto teurer wird die Registration und desto größer das Risiko, dass Jemand einen Grund für einen Widerspruch findet. Hierbei sollte man spezifisch und direkt sein.

Welche Nizza-Klassifikation kommt für die Marke in Frage? Auch das muss im Vorfeld bestimmt werden! Noch nie von der Nizza-Klassifikation gehört? Nachlesen, und hier einen Suchbegriff für die Ware oder Dienstleistung eingeben und seine Nizza-Klassifikation bestimmen. Die Anmeldegebühr von 850 Euro gilt für genau eine Klasse, jede weitere kostet 50 Euro extra.

Schritt 3: Verfügbarkeit prüfen

Ist die Marke schon vergeben? Auf der Homepage von TMview und auch auf eSearch Plus kann man den zu schützen gewünschten Namen eingeben und prüfen lassen. Hier sieht man sofort, ob seine Handelsmarke oder Teile des Namens bereits vergeben sind. Erzielt man keine Treffer, kann man schon zum nächsten Schritt übergehen.

Schritt 4: Prüfen

Wenn alle Angaben korrekt sind erhält man ein Schreiben mit der zugeteilten Klasse, in der seine Waren und Dienstleistungen registriert werden. Damit wird man auch aufgefordert die Anmeldegebühr zu bezahlen.

Schritt 5: Bestätigen und Bezahlen

Fertig.

Sobald die Marke registriert und angemeldet ist, ist der Name und/ oder Bild rechtlich geschützt. Wenn man einen Betrug oder Fälschungen entdeckt, kann man diese gerichtlich anfechten und Widerspruch einlegen.

Alles klar? Dann kann es ja schon losgehen. Hier geht es zu dem ersten Schritt.