Legal Steuern sparen mit einer Holding

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Legal Steuern sparen mit einer Holding
Legal Steuern sparen (Foto: eFile989)

Eine Holding, die Anteile an anderen Gesellschaften hält, gehört zum festen Instrument für die ganz legale Steuergestaltung. Dank der englischen Limited und der deutschen Unternehmergesellschaft wird die Gründung nun auch für kleine Unternehmen erschwinglich. Es reicht 1 Euro Stammkapital.

Ab sofort kann jeder legal Steuern sparen mit einer Holding. Bislang war die Gründung einer Holding zu teuer. So kostet eine klassische Holding in der Schweiz 4.000 Euro und eine Holding für eine AG oder eine GmbH in einer Offshore-Region sogar 9.000 Euro.

Doch eine englische Limited gibt es schon ab 29,90 Euro und eine UG ab 199 Euro. Und die dazugehörige Holding kostet weniger als 1.000 Euro. Mit einer solchen Holding kann man 20 Prozent Steuern sparen, genau wie mit einer großen Holding. So wird eine Holding auch für Kleinunternehmer und mittelständische Betriebe erschwinglich und in kurzer Zeit realisierbar.

Man braucht nur 1 Euro Stammkapital

Für die Gründung solcher Gesellschaften braucht es kein nennenswertes Stammkapital mehr. Statt mit 25.000 Euro bei einer GmbH oder gar 50.000 Euro bei einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) kommen die Limited und die Unternehmergesellschaft mit einem Euro an Stammkapital aus.

Steuerrechtlich sind sie den großen Kapitalgesellschaften jedoch gleichgestellt. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen den einzelnen Kapitalgesellschafts-Rechtsformen nicht.

So funktioniert der legale Steuertrick

Der Holding-Trick der Großen macht sich eine Eigenheit des deutschen Körperschaftssteuergesetzes (KStG) zu Nutze: Erhalten natürliche Personen als Anteilseigner von einer GmbH, Limited oder UG eine Gewinnausschüttung, so muss diese im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent versteuert werden.

Fungieren andere Kapitalgesellschaften als Anteilseigner unterliegen Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne nicht der Abgeltungssteuer, sondern sind entsprechend § 8b KStG in vollem Umfang steuerfrei.

Solange die Dividenden innerhalb der Dachgesellschaft verbleiben, fällt keine Körperschaftssteuer an. Der effektive steuerfreie Betrag reduziert sich allerdings dadurch, dass 5 Prozent der ausgeschütteten Gewinne fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gewertet werden, so dass im Ergebnis effektiv 5 Prozent der Ausschüttung versteuert werden müssen. Ersparnis: Statte 20 Prozent.

Diese drastischen Unterschiede in der Besteuerung von Anteilseignern können zur Steueroptimierung eingesetzt werden, indem die Dachgesellschaft als eine Art Sammelbecken für ausgeschüttete Gewinne verwendet wird, die eine natürliche Person als Anteilseigner ansonsten mit vollen 25 Prozent versteuern müsste.

Die Dachgesellschaft kann damit zum Beispiel Anschaffungen machen, wie etwa Fahrzeuge oder Inventar, und sie den Eigentümern zu Nutzung überlassen – wozu sich die gesparten 20 Prozent an Steuern ganz prächtig machen.

Da die Gründungskosten für eine Limited oder UG als Holding-Gesellschaft in der Regel deutlich unter 1.000 Euro liegen, macht sich UG- oder Limited-Holding in der Regel selbst bei moderaten Gewinnen bereits im ersten Geschäftsjahr schon bezahlt.