Google Books digitalisiert mehrere Millionen Bücher, obwohl sie urheberrechtlich geschützt sind. Nach mehr als 10 Jahren Rechtsstreit wurde Google Recht gegeben, denn alles sei legal. Die Autoren müssen auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verzichten.
Google gewinnt Rechtsstreit gegen Autoren
Der oberste Gerichtshof in den USA hat diesen Montag zu Gunsten von Google Books entschieden. Man hat auf die Entscheidung nun lange gewartet, der Rechtsstreit streckte sich nämlich schon über 10 Jahre hin. Google darf jetzt völlig legal Bücher digitalisieren und durchsuchbar machen, selbst wenn die Autoren dem nicht zustimmen. Mit der Entscheidung des Gerichts fällt jeglicher Anspruch auf die geforderte Entschädigungszahlung in Milliardenhöhe weg.
Damit musste die amerikanische Autorenvereinigung einen herben Schlag einstecken. Nach endlosen Prozessen war der Antrag auf Revision am Montag ihre letzte Hoffnung. Die Vereinigung sprach im Namen unzähliger Autoren, die sich ungerecht behandelt fühlten. Sie hätten das alleinige Recht auf ihre Werke, sagten sie.
Google Books kämpft seit 2005 für seinen Service
Anfang 2004 wurde der Service: Google Books ins Leben gerufen. Schon nach nur einem Jahr haben sich Autoren zusammengeschlossen, um gegen den Internetriesen zu klagen. Google versuchte seither die Legalität des Dienstes zu belegen. Im November 2013 hatte ein Gericht zum ersten Mal Google Recht gegeben. Das Bezirksgericht in New York erklärte die Büchersuche als völlig legal.
Im Oktober 2015 bestätigte ein Berufungsgericht die Entscheidung aus New York. Der Autorenverband ließ selbst da nicht locker und reichte einen Antrag auf Revision ein, welcher diesen Montag abgeschmettert wurde. Nun sind alle Rechtswege erschöpft und Google Books kann sich über eine rosige Zukunft freuen.
Fairer Gebrauch von Urheberrechten?
Der Rechtsstreit befasste sich mit der Frage, ob Googles Service im Rahmen der „angemessene Verwendung“ mit den Büchern der Autoren umgeht. In Deutschland fällt das Zitierrecht oder auch die Nutzung für wissenschaftliche Zwecke unter diese „angemessene Verwendung“. In den USA entscheiden verschiedenste Kriterien über den Grad der Rechtmäßigkeit. Der ausschlaggebende Punkt waren die kommerziellen Interessen von Google. Wurde die Digitalisierung der Bücher aus kommerziell-motivierten Interessen angestrebt?
Das Bezirksgericht in New York hält viel von Google Books. Dieser Service liefert „bedeutenden öffentlichen Nutzen“ und trägt zu dem Fortschritt in Kunst und Wissenschaft bei. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren respektvoll behandelt.
Google scannte bis 2013 in Kooperation mit Bibliotheken mehr als 20 Millionen Bücher ein. Aber nicht alle finden diese Zahlen beeindrucken. Laut den Autoren seien 4 Millionen Bücher digitalisiert worden, obwohl sie urheberrechtlich geschützt waren.
Berufungsgericht betont den Vorteil für die Allgemeinheit
Google verstoße nicht gegen die „angemessene Verwendung“, schreibt Golem. Nur weil Google ein kommerzielles Unternehmen ist, und Nutzer auf seine Seite locken will, werden die Rechte der Autoren nicht verletzt. In Google Books werden nur Auszüge des Buchs gezeigt, die der Nutzer mit einer Suchanfrage gesucht haben könnte. Der Rest vom Buch wird unlesbar gemacht.
Trotzdem haben die Richter die Methoden von Google kritisch betrachtet. Es sei sehr fragwürdig, dass der Konzern ganze Bücher komplett einspannt.
Wenn es um die Kriterien der „angemessene Verwendung“ geht, wird auch der Marktwert eines Buchs untersucht. Leidet er unter der Digitalisierung der Bücher? Laut der Autoren ja, denn nachdem man gefunden hat wonach man suchte, ist ein Kauf nicht mehr nötig. Laut Google nein, denn Suchergebnisse machen Bücher bekannter, so werde der Verkauf erleichtert.
David gegen Goliath?
Die Präsidentin der Autorenvereinigung kritisiert die Entscheidungen der Gerichte scharf: „Die Ablehnung der Revision ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir Zeuge einer großen Umverteilung von Wohlstand, vom Kreativsektor zur IT-Branche sind, nicht nur bei Büchern, sondern über das ganze Spektrum der Künste.“ Am Ende des Tages werden die Bücher natürlich zu kommerziellen Zwecken digitalisiert. Dafür sollten die Autoren entschädigt werden.