Firmengründung in der Steueroase Seychellen

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Firmengründung in der Steueroase Seychellen
Steueroase Seychellen (Foto: Gerwin Sturm)

Die Seychellen-Inseln im indischen Ozean erheben keine Steuern auf Auslandseinkünfte. Firmen können vollkommen anonym agieren und müssen auch keine Bilanzen vorlegen. Die Seychellen bürgern Ausländer schnell ein und schützen sie vor Auslieferungsanträgen fremder Nationen. Nur die Bankkonten sind wegen des Risikos einer Verstaatlichung nicht sicher.

Die afrikanische Republik der Seychellen besteht aus 115 Inseln, die sich etwa 950 Meilen vor der Küste Kenias im Indischen Ozean befinden. Die Regierung bewirbt das Land zunehmend als sicheren Hafen für Offshore-Geschäfte.

Tatsächlich ist es lukrativ, eine Firma in der afrikanischen Republik anzusiedeln. Denn man zahlt dort keine Steuern auf Einkünfte außerhalb der Seychellen, hat vollkommene Anonymität bei Aktivitäten und als Inhaber, hat absoluten Datenschutz, braucht keine Buchhaltung, keine Bilanzen, keine Rechenschaften, keine Steuer- oder Wirtschaftsberaterkosten.

Zudem sind alle Tätigkeiten bis auf Glücksspiele oder den Adult-Bereich weltweit ohne Einschränkungen und ohne Befähigungsnachweis möglich. Dadurch ist die Steueroase Seychellen zum Beispiel ideal für E-Commerce und Webmaster.

Eine Firmenniederlassung auf den Seychellen hat neben dem Steueroasenvorteil auch noch den Vorteil, ein höchst sicheres Exil im Fall der Verfolgung durch die heimische Justiz zu sein. Die Steueroase Seychellen bürgert im Handumdrehen ein und schützt vor Auslieferungsanträgen aus der Fremde. Es gibt auch kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Die Gründung durch deutschsprachige Rechtsanwälte und Treuhänder soll beispielsweise die ortsansässige Privacy Management Group ab 1.330 Euro plus 75 Euro Versand- und Kurierkosten anbieten, zahlbar zwölf Monate nach Gründung. Die jährlichen Treuhand-Folgekosten belaufen sich auf 440 Euro. Ein virtueller Office-Service mit Postempfang und Weitersendung nach Deutschland kostet 149 Euro pro Jahr plus reale Versandkosten.

Problem Firmenkonto auf den Seychellen

Die Rechtsanwälte haben ihren Sitz sowohl auf der Seychellen-Hauptinsel Mahe und in Lanarca auf Zypern. Und das aus gutem Grund. Denn so angenehm es ist, in Afrikas Nullsteuer-Paradies einen Firmensitz zu unterhalten, so gefährlich kann es sein, dort ein Firmenkonto mit Geld zu befüllen.

Das gilt selbst für den seit 1959 ansässigen Platzhirschen Barclays Africa Seychellen mit 13 Geldautomaten und sechs Filialen auf der Inselgruppe. Nicht einmal dort ist das Geld vor einer plötzlichen Piraterie der Landesregierung sicher. Im Jahre 2008 beschlagnahmte die in Finanznot geratene Regierung – die Krise hält bis heute an – beispielsweise 100 Konten ausländischer Personen und Unternehmen.

Dr. Georg Xiao, Gründer und Chef der LXE Solar System LLC aus Paulsbo im US-Staat Washington, gehört zu den Geschädigten und verlor dabei nach eigenen Angaben 6,5 Millionen Euro. Das beschlagnahmte und nicht zurückerstattete Geld verursachte in seiner Firma einen Folgeschaden von 23 Millionen Euro, so Dr. Xiao, der seinen Fall öffentlich machte.

Dr. Xiao hatte für sein Unternehmen bei der Barclays Bank auf den Seychellen ein Konto eingerichtet, um elektronische Geldüberweisungen von einem Kunden in Asien entgegennehmen zu können. Das Konto war kaum gefüllt, da wurde es auch schon geplündert. Die Beamten brauchten dafür nicht mal eine Begründung. Erst im Nachhinein ließ die Regierung wissen, es habe der Verdacht der Untreue und Geldwäsche bestanden. Fakten oder Beweise brauchte die Regierung nicht. Das 1976 von Großbritannien unabhängig gewordene Land werde von Fremdwährungsschulden gedrückt und habe keine Fremdwährungsreserven, sieht Dr. Xiao als mögliches Motiv.

Eine Lokalzeitung der Seychellen kritisierte sowohl Barclays als auch die Regierung der Seychellen aufgrund von „“nkompetenz, eines Mangels an Verständnis für herkömmliche Verfahren und Protokolle im Bankgeschäft, extremer Arroganz sowie ungestrafter Rechtsbeugung“, wie es im Wortlaut hieß, aufs Schärfste. Das Risiko einer Wiederholung ist nicht gebannt.

Deshalb empfiehlt die Offshore-Gründungsfirma Privacy Management Group, die vorteilhafte Firmengründung auf den Seychellen mit einem anonymen, vor Enteignung wesentlich sichereren EU-Konto zu kombinieren. So ein Konto ist auf Zypern zu haben. Es ist bereits in den Gründungskosten der Seychellen-Firma in Höhe von 1.330 Euro plus 75 Euro Versand- und Kurierkosten (Aktionspreis bis 20. April 2012, danach 1.590 Euro plus 75 Euro Versand- und Kurierkosten) enthalten, ebenso das Online-Banking und Master- beziehungsweise VisaCard.

Die Banken auf Zypern melden zwar den deutschen Finanzämtern, wenn ein Deutscher ein Privatkonto auf Zypern eröffnet und überweisen auch brav 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Einkünfte. Aber das gilt nicht für ein Firmenkonto. Dieses bleibt absolut geheim und wegen des vorgeschalteten Treuhänders auch völlig anonym. Ein Zypernkonto macht die Firma außerdem über jeden Geldwäscheverdacht bei deutschen Bankinstituten erhaben.

Warum gründet man dann nicht gleich die Firma auf Zypern, sondern in Afrika? Der Grund ist ganz einfach: Auf den Seychellen herrscht absolute Steuerbefreiung aus den Welteinkünften. Eine zypriotische Firma müsste 10 Prozent Unternehmenssteuer von den Welteinnahmen an Zypern abführen.

Gründung einer Offshore-Firma auf den Seychellen

Der Gesellschaftstyp ist eine International Business Company (IBC). Der Firmenname kann in jeder beliebigen Sprache sein; eine englische oder französische Übersetzung muss jedoch beigefügt sein. Die Endung des Namens muss „Limited“, „Corporation“, „Incorporated“, „Societe Anonyme“ oder „Sociedad Anonima“ beziehungsweise auf die Abkürzungen „Ltd.“, „Inc.“ oder „S.A.“ lauten.

Als Kapital reicht ein US-Dollar. Das Standardkapital von 50.000 US-Dollar ist nicht einzahlungspflichtig. Aktien sind Namensaktien. Es gibt ein Aktienregister, es ist aber nicht öffentlich zugänglich.

Die Firma wird in ein öffentliches Firmenregister eingetragen. Sie braucht mindestens einen Aktionär und mindestens einen Direktor (in beiden Fällen eine persönliche oder juristische Person). Es besteht keine Pflicht der Offenlegung, um wen es sich dabei handelt.

Die Direktoren dürfen Generalvollmachten oder Spezialvollmachten erteilen. Das Direktorenverzeichnis ist optional und kann überall auf der Welt aufbewahrt werden. Eine Vielzahl an Unternehmen kann nur einen einzelnen Direktor haben. Weder die Direktoren noch andere Funktionsträger müssen Aktionäre der IBC sein. Aktionäre, Direktoren oder andere Führungskräfte jeder Nationalität sind zulässig.

Aktionäre und Direktoren können ihre Versammlungen in jedem Land abhalten und dürfen sich dabei auch durch einen Bevollmächtigten oder elektronisch (Telefon, Fax und so weiter) vertreten lassen.

Beschränkungen im Gesellschaftszweck sind: Kein Handel mit Residenten der Seychellen; kein eigener Grundbesitz auf den Seychellen; keine Verbindung zum Bank-, Versicherungs- oder Immobilienwesen der Seychellen; keine Seychellen-Vermögensverwaltung.

Besteuerung: IBCs sind bei Offshore-Tätigkeit völlig steuerfrei. Nicht-Residenten zahlen auf den Seychellen keine Steuern auf Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Lizenzgebühren. Allerdings verlangt die Republik eine Steuertaxe auf das Aktienkapital: etwa 100 bis 200 US-Dollar auf Aktienkapital bis 5.000 US-Dollar, 300 US-Dollar auf Aktienkapital von 5.000 bis 50.000 US-Dollar und 1.000 US-Dollar auf Aktienkapital über 50.000 US-Dollar.

Eine Kombination zwischen einer Muttergesellschaft IBC auf den Seychellen und einer Tochterfirma auf Zypern ist erlaubt und wegen der Möglichkeit eines echten Büroservices auf Zypern für beide Gesellschaften sogar empfehlenswert. Die Privacy Management Group bietet anscheinend einen solchen echten Büroservice für 790 Euro im Jahr an.

Es existiert zwar zwischen den Seychellen und Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen, dieses hat aber auf die Seychellen-IBC keinerlei Einfluss. Zypern erkennt die Seychellen-IBC steuerlich an (Mitglied der Weißen Liste). Bei der Kombination von Mutter-IBC auf den Seychellen und einer Tochter Limited oder Holding auf Zypern werden Dividenden aus Zypern weder in Zypern, noch von der Republik Seychellen besteuert. Ein modernes Online- und Kreditkarten-Banking via Zypern bietet den Inhabern einer Seychellen Firma zudem eine maximale Flexibilität und Diskretion.

Bilanzen und Steuererklärungen oder eine Buchhaltung sind von einer Seychellen-IBC nicht vorzulegen. Auch ein Jahresbericht oder Geschäftsbericht muss nicht abgegeben werden; es gibt auch keine Verpflichtung, eine jährliche Aktionärsversammlung oder Direktorenversammlung abzuhalten.

Anforderungen zur Gründung sind eine Passkopie, drei Vorschläge zum Firmennamen, Kopie einer Verbrauchsrechnung. Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Für wen ist eine Seychellen Offshore Gesellschaft besonders attraktiv?

  • Für Inhaber von Bankkonten, Festgeld und Investmentfonds.
  • Für Inhaber von Aktien anderer Unternehmen (zum Beispiel einer Zypern Holding).
  • Für Abwickler und Vermittler internationaler Geschäfte, Transaktionen.
  • Zur Zahlung oder Empfang von Provisionen und Lizenzgebühren.
  • Für ein Marketing und die Promotion von Produkten und Leistungen.
  • Für Webmastertätigkeiten und SEO (Suchmaschinenoptimierung).

Eine Verlegung seines Wohnsitzes von Deutschland auf die Seychellen ist eingeschränkt möglich. Eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Erwerbstätigkeit kostet 360 US-Dollar pro Jahr. Ausländer dürfen ohne staatliche Genehmigung keine Immobilien besitzen.

Das Rechtssystem ist zweigeteilt: Das Zivilrecht beruht auf dem französischen Code Napoleon und heißt Civil Code. Das Strafrecht basiert auf englischem Strafrecht.

Devisenkontrollen finden nicht statt, solange Gesellschaften nur vom Ausland aus operieren. Patentrechte werden anerkannt. Offizielle Businesssprache ist Englisch, die Seychellen gehören dem British Commonwealth an. Gesetzliches Zahlungsmittel ist die Seychellen Rupie (SR) mit Wechselkurs von etwa 5 SR pro einem US-Dollar.

Die Gründung der Offshore IBC Seychellen benötigt zirka 5 Werktage. Das Gründungszertifikat kann innerhalb von 48 Stunden ausgestellt werden. Die kaufmännischen Bücher des Unternehmens dürfen im Ausland aufbewahrt werden, obwohl es ja nicht erforderlich ist, überhaupt Buchhaltungsunterlagen zu führen oder gar einzureichen. Die Benutzung eines Firmensiegels ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.