Banken verweigern physische Auslieferung von Xetra-Gold

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Die Deutsche Bank und andere Institute verweigern Anlegern die physische Auslieferung von Xetra-Gold, auf die sie eigentlich einen Anspruch haben. Auch eine Stellungnahme der Deutsche Börse Commodities GmbH sorgt für Verunsicherung.

Xetra-Gold Deutsche Bank Deutsche Börse Commodities GmbH
Xetra-Gold soll eigentlich Gramm für Gramm durch die Deutsche Börse Commodities GmbH mit physischem Gold hinterlegt sein.

Eigentlich erwirbt man mit Xetra-Gold den Anspruch auf Auslieferung seines verbrieften Goldes. Doch dieser Anspruch ist offenbar nur theoretischer Natur. Denn immer wieder verweigert man den Kunden die physische Auslieferung. Daher sollte man Xetra-Gold als eine Form von Papiergold betrachten.

Auf der Produktseite von Xetra-Gold heißt es: „Die Summe seiner Eigenschaften – der kostengünstige Handel in Verbindung mit der Möglichkeit der physischen Auslieferung – macht Xetra-Gold besonders attraktiv.“ Die physische Auslieferung sei ab einem Kilogramm Gold möglich zu Gebühren ab 315 Euro möglich.

Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben sich Anleger in insgesamt 900 Fällen Gold physisch ausliefern lassen, sagt die Deutsche Börse Commodities GmbH. Dabei seien den Anlegern insgesamt 4,5 Tonnen Gold übergeben worden, also im Schnitt fünf Kilogramm pro Auslieferung.

Deutsche Bank verweigert Auslieferung von Xetra-Gold

Am Mittwoch berichtete nun aber das Finanzportal GodmodeTrader von Problemen bei der physischen Auslieferung. Ein Anleger, der sich seine Bestände an Xetra-Gold physisch ausliefern lassen, wandte sich dazu an seine Hausbank, die Deutsche Bank. Denn so beschreibt es die Deutsche Börse Commodities GmbH in einem Dokument.

Doch der Kundenberater der Deutschen Bank sagte dem Anleger, dass man die physische Auslieferung „aus geschäftspolitischen Gründen“ nicht mehr anbiete und deshalb ein von der Clearstream Banking AG bereitgestelltes Auftragsformular zur Ausübung von Xetra-Gold auch nicht entgegennehme.

Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet die Deutsche Bank die physische Ausübung von Xetra-Gold nicht mehr anbietet. Denn die Deutsche Bank ist das „emissionsbegleitende Institut“ von Xetra-Gold ist. Sie hat geholfen, die Goldanleihe bei den Anlegern zu platzieren. Auch für Kunden anderer Banken läuft die Auslieferung von Xetra-Gold über die Deutsche Bank.

Deutsche Börse Commodities GmbH nimmt Stellung

Als Reaktion auf den Artikel von GodmodeTrader, der international Wellen Schlug, veröffentlichte die Deutsche Börse Commodities GmbH eine Stellungnahme zur physischen Auslieferbarkeit von Xetra-Gold. Die entscheidenden Sätze darin lauten:

Die Deutsche Börse Commodities GmbH betont, dass Inhaber von Xetra-Gold-Anteilen jederzeit das Recht auf Auslieferung des verbrieften Goldes geltend machen können. Die Auslieferung erfolgt durch eine vom Investor bezeichnete Geschäftsstelle einer Bank. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsstelle diesen Service anbietet, denn die Auslieferung kann nur über die depotführende Bank des Anlegers erfolgen.

Nach dieser Darstellung hängt es also von der jeweiligen Bankfiliale ab, ob eine physische Auslieferung durchgeführt werden kann, oder nicht. Auf Nachfrage von GodmodeTrader konnte die Deutsche Börse Commodities GmbH keine einzige Bank nennen, bei der die Auslieferung derzeit problemlos klappt.

Auch die Deutsche Bank AG veröffentlichte am Freitag eine Stellungnahme zu den Vorwürfen:

Die Deutsche Bank kommt als eines der emissionsbegleitenden Institute selbstverständlich den im Verkaufsprospekt von Xetra-Gold genannten Verpflichtungen nach. Dies schließt die Erfüllung des durch Xetra-Gold verbrieften Lieferanspruchs auf physisches Gold ein. Dies muss über die Hausbank des Anlegers erfolgen, die auch das Depot führt.

Entsprechende Aufträge zur Auslieferung nimmt die Deutsche Bank von ihren Kunden entgegen. Es entstehen dem Anleger die im Verkaufsprospekt beschriebenen Kosten etwa für Formung, Verpackung und versicherten Transport zur Lieferstelle.

Aus diesem Grund empfehlen wir die jeweils individuelle Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer physischen Auslieferung. Sollte es in Einzelfällen dazu gekommen sein, dass dem Wunsch eines des Anlegers nach Aushändigung physischen Goldes nicht sofort entsprochen wurde, wird dies überprüft und eine individuelle Lösung mit dem Kunden gefunden.

7 KOMMENTARE

  1. nennt man das nicht Giro? Wenn eine Bank einen 1Kg Barren Gold hat, darf sie diesen (in Papierform) an 10 Kunden verkaufen….. es können dann nicht alle ihr angebliches Gold verlangen……denn es existiert eben nur einmal. 🙂 So entstehen eben Geldblasen, die irgendwann mal platzen.

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