Ein 30-Jähriger wurde wegen zwei Kommentaren auf Facebook zu einer Haftstrafe verurteilt. Dass man wegen Hetze bei Facebook belangt werden kann, ist vielen nicht bewusst. Der Richter beschrieb die Kommentare als unentschuldbar.
Was wurde kommentiert?
Ein Fotograf hatte auf seiner öffentlichen Facebook Seite ein Foto hochgeladen, dass angeblich zurückgelassenen Müll von Asylbewerbern zeigte. Das Bild hatte unzählige Kommentare und wurde schon nach ein paar Stunden gelöscht. Davor hatte aber ein User die Bemerkungen von dem 30-Jährigen gesehen und bei der Polizei gemeldet. Der Verurteilte hatte in seiner Formulierung die Worte „Vergasung“ und „Erschießung“ verwendet.
Facebook ist keine rechtsfreie Zone
Netzneutralität und Anonymität ist in unserem fortgeschrittenen Internetzeitalter nicht mehr gegeben. Auch wenn man hinter seinem Computer sitzt und die Distanz zum Rest der Welt groß erscheinen mag, so gilt auch hier das deutsche Recht. Jeden Tag werden unzählige Hasskommentare und Beleidigungen im Netz verbreitet, schreibt Die Süddeutsche. Nur wenige sind sich der möglichen rechtsstaatlichen Konsequenzen bewusst.
Auf Facebook und Co. liegt die Hemmschwelle für die Bekanntmachung seiner eigenen Meinung sehr gering. Man ist nur einer von vielen, doch zugleich wird man gehört und gesehen. Es wird einem geantwortet und zugestimmt, man kann provozieren und Aufmerksamkeit erregen.
Verteidigung erklärt Hetze bei Facebook
Der 30-Jährige war selbstständiger Plakatierer, er kümmerte sich unter anderem um die Platzierung öffentlicher Plakate im Bahnhof. Als die Flüchtlingswelle losging, und so viele Menschen aus weither in Deutschland ankamen, war er einer der ersten, die davon mitbekamen.
Der Verteidiger erzählt von Situationen, die seinem Mandanten widerfahren sein sollen. Flüchtlinge sollen dem 30-Jährigen das Handy geklaut, die Leiter weggezogen und den Parkplatz weggenommen haben. Flüchtlingsbusse und Menschenmassen haben das Leben des Plakatierers sehr gestört. Auch wenn die Kommentare unentschuldbar seien, so könne man die Situation des Angeklagten doch wenigstens menschlich verstehen, so die Verteidigung.
Angeklagter entschuldigt sich
Mit einem längeren Strafregister hat man es immer etwas schwieriger vor Gericht. Der Angeklagte kam in der Vergangenheit bereits mit Akten der Körperverletzung und Verstößen des Betäubungsmittelgesetzes in Kontakt. Er will allerdings nun Abstand von Straftaten jeder Art nehmen.
Er entschuldigte sich für seine Äußerungen vor Gericht. Er habe im Affekt gehandelt und schließe eine Wiederholung von Taten wie dieser aus. In diesem Fall muss sich der Angeklagt mit einem Eintrag wegen Volksverhetzung abgeben.
Urteil umfasst eine Haftstrafe auf Bewährung und Sozialstunden
Dem 30-Jährigen kam seine Ehrlichkeit vor Gericht und positiven Intentionen für die Zukunft zu Gute. Trotzdem sei die Situation mit der aktuellen, politischen Lage in diesem Land angespannt und eine Hetze bei Facebook müsse verfolgt werden. Am Ende plädierte der Staatsanwaltschaft für 7 Monate Haft auf Bewährung.
Der Richter stimmte der Argumentation des Staatsanwalts weitgehend zu. Er fügte dennoch eine kleine Note dem Urteil hinzu. Ihm zufolge, könne man nicht „jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen.“ Also muss der Verurteilte 80 Sozialstunden in einem Flüchtlingsheim ableisten.